» Verschiedene Darlehensarten auf einen Blick

Verschiedene Darlehensarten

Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen Darlehensnehmer (Schuldner) und Darlehensgeber (Gläubiger). Der Darlehensgeber übergibt dem Darlehensnehmer eine Sache, meist Geld (Bargeld, Giralgeld, etc.), auf Zeit, die der Darlehensnehmer über diesen Zeitraum nutzen kann. Das Entgelt für diese Nutzung ist der Zins. Wenn eine vertretbare Sache übergeben wird, spricht man von einem Sachdarlehen.

Es gibt verschiedene Arten von Darlehen: Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen, Festdarlehen, Ratentilgungsdarlehen, partiarisches Darlehen, Bauspardarlehen, Massedarlehen, Abrufdarlehen oder Versicherungsdarlehen.

Annuitätendarlehen:
Die Annuität setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Bei einem Annuitätendarlehen bleiben die Rückzahlungsbeträge gleich. Mit jeder Ratenzahlung wird ein Teil der Restschuld getilgt, wodurch sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils verringert. Folglich nimmt der Tilgungsbetrag ständig zu, die Zinsbelastung nimmt stetig ab, sodass sich am Ende der Laufzeit der Tilgungsanteil auf bis zu 100%, der Zinsanteil auf bis zu 0% belaufen kann.Annuitätendarlehen werden oft durch Banken oder Sparkassen an Privatkunden vermittelt, da aufgrund der gleichbleibenden Ratenzahlung eine gute Kalkulationsbasis für den Verbraucher vorliegt. Der Zinssatz des Darlehens wird in der Regel für fünf bis fünfzehn Jahre festgesetzt und wird danach gegebenenfalls neu verhandelt. Es kann auch von vorneherein ein variabler Zinssatz ausgehandelt werden.

Ratentilgungsdarlehen:
Bei einem Ratentilgungsdarlehen oder Tilgungsdarlehen bleibt die zu zahlende Tilgungsrate gleich. Neben der Tilgungsrate sind ebenfalls die noch auf die Restschuld anfallenden Zinsen zu begleichen. Da die Restschuld durch die konstanten Tilgungszahlungen ständig verringert wird, ergeben sich über die Laufzeit sinkende Zinszahlungen.

Darlehen mit ausgesetzter Tilgung:
Bei dieser relativ seltenen Darlehensform bekommt der Darlehensgeber meist eine zusätzliche Sicherheit durch den Darlehensnehmer, beispielsweise in Form von Bausparverträgen, Versicherungsleistungen, Festgeldern oder dergleichen. Die Tilgungsleistung besteht dann anstelle einer Tilgungszahlung dadurch, dass der Darlehensgeber auf diese Sicherheiten rückgreift (Sondertilgung).Die finanzielle Belastung bei dieser Form des Darlehens ist besonders am Anfang gering, allerdings dauert die Tilgung der Restschuld bei diesem Verfahren in der Regel länger und der Darlehensnehmer hat keinen Anspruch mehr auf seine zur Verfügung gestellten Sicherheiten.

Versicherungsdarlehen:
Bei einem Versicherungsdarlehen wird eine entweder neu abgeschlossene oder bereits bestehende Lebensversicherung bei einem Versicherungsunternehmen „beliehen“. Es ist keine Tilgungsleistung durch den Darlehensnehmer erforderlich, lediglich anfallende Zinsen müssen beglichen werden. Am Ende der Laufzeit wird durch die Auszahlung der Lebensversicherung das eigentliche Darlehen getilgt. Die Zinskonditionen sind bei einem Versicherungsdarlehen in der Regel besser, allerdings muss man Abschläge beim Beleihungswert machen, der in der Regel niedriger ist, als bei anderen Darlehensformen.

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