» Abfindungsbilanz

Das Wort Bilanz stammt aus dem Italienischen und bedeutet Waage. In ihr werden Kapital und seine Verwendung eines Unternehmens in Form einer kurzgefaßten Gegenüberstellung erläutert.

Eine Form der außerordentlichen Bilanz stellt die Abfindungsbilanz dar, die zur Erfassung der Vermögens- und Schuldenanteile eines Unternehmens erfolgt und die Grundlage für eine Abfindung bildet. Andere Bezeichnungen hierfür sind Absicherungsbilanz oder Vermögensbilanz.

Sie ist zwingend beim Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter aus einer Unternhemung vorgeschrieben, wobei als Stichtag der Tag des Ausscheidens festgelegt ist. Die Abfindungsbilanz ist von allen Gesellschaftern zu erstellen, der Ausscheidende hat ein Mitwirkungsrecht, von dem er aber nicht notwendigerweise Gebrauch machen muß. Auf ihrer Grundlage wird festgelegt, welche einmalige Leistung zur Abgeltung des Rechtsanspruchs (hier Aufgabe des Gesellschafteranteils) gezahlt wird.

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