Die gesetzliche Regelung des Bauleitplanes findet sich im BauGB. Grundsätzlich wird in zwei verschiedenen Arten von Bauleitplänen unterchieden: die Flächennutzungs- und die Bebauungspläne.
Durch den Bauleitplan werden die bauliche, sowie sonstige Nutzung der Grundstücke innerhalb der Gemeinde geregelt. Sinn und Zweck der Bauleitplanung liegt darin, die städtebauliche Entwicklung im geordneten Maße zu gewährleisten.
Innerhalb der Flächennutzungspläne, die auch als vorbereitende Bauleitpläne bezeichnet werden, wird die Bodennutzung dargestellt, wobei die voraussehbaren Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinde mit einbezogen werden. Innerhalb des Bebauungsplanes, der auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet wird, finden sich rechtsverbindliche Festsetzungen, die eingehalten werden müssen - diese sollen der städtebaulichen Ordnung dienen.