
» BuchhypothekBei einer Buchhypothek ist die Ausgabe eines Hypothekenbriefes vertraglich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss wird im Grundbuch mit den Worten -unter Briefausschluss- vermerkt. Die Rechte einer Buchhypothek können nur durch Eintragung ins Grundbuch übertragen werden.
Vor allem Banken bestehen oftmals auf eine Buchhypothek, da so immer ersichtlich ist wer bzw. mit wie vielen Hypotheken das Grundstück oder die Immobilie belastet ist. |
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