Lexikon

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Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze stellt den maximalen Wert dar, der zur Sicherung eines Darlehen herangezogen werden darf. Nachdem ein Abschlag vom Verkehrswert des Objektes, das zur Sicherung dient, abgezogen wurde erhält man den Beleihungswert. Dieser Beleihungswert stellst sogleich die maximale Beleihungsgrenze dar. Da es sich jedoch hierbei nur um geschätzte Werte handelt, die für die gesamte Laufzeit des Darlehen festgelegt werden, wird die Beleihungsgrenze nie bei 100% liegen.

Geht nun der Darlehenswert über die Beleihungsgrenze der Sicherheit hinaus so kann mittels Zusatzsicherheiten die Geldanleihe zusätzlich besichert werden.