Lexikon

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Bausparförderung

Der Bausparvertrag ist eine attraktive Sparform, die staatlich gefördert wird. Dabei unterscheidet man zwischen der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage. Die Arbeitnehmersparzulage erhält man, wenn man ein Einkommen von 17.900 € bzw. bei Eheleuten von 35.800 € nicht übersteigt und seine vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag anlegt. Die Bausparförderung beträgt hier 9 % auf die eingezahlten Beiträge, die auf jährlich 470 € begrenzt sind.

Bei der Wohnungsbauprämie werden private Beiträge in einen Bausparvertrag gefördert für Personen, die ein Einkommen von 25.600 € oder zu zweit 51.200 € nicht überschreiten. Hier werden maximal im Jahr 512 € bzw. 1.024 € bei Ehepaaren gefördert und zwar mit derzeit 8,8 %.