Lexikon
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- Bauleitplan
- Baulinie
- Baumassenzahl
- Baunebenkosten
- Baunutzungsverordnung
- Bauspardarlehen
- Bausparen
- Bausparförderung
- Bausparvertrag
- Bauträger
- Bauzeitzinsen
- Beamtenkredit
- Bearbeitungsgebühr
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Briefhypothek
- Buchhypothek
Bausparförderung
Der Bausparvertrag ist eine attraktive Sparform, die staatlich gefördert wird. Dabei unterscheidet man zwischen der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage. Die Arbeitnehmersparzulage erhält man, wenn man ein Einkommen von 17.900 € bzw. bei Eheleuten von 35.800 € nicht übersteigt und seine vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag anlegt. Die Bausparförderung beträgt hier 9 % auf die eingezahlten Beiträge, die auf jährlich 470 € begrenzt sind.
Bei der Wohnungsbauprämie werden private Beiträge in einen Bausparvertrag gefördert für Personen, die ein Einkommen von 25.600 € oder zu zweit 51.200 € nicht überschreiten. Hier werden maximal im Jahr 512 € bzw. 1.024 € bei Ehepaaren gefördert und zwar mit derzeit 8,8 %.


