» Cash-Sweep-Vereinbarung

Eine Cash-Sweep-Vereinbarung ist Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber. Diese beinhaltet die vertragliche Verpflichtung des Kreditnehmers, dass jeder Nettozufluss an Geld (Cashflow) beim Kreditnehmer dazu verwendet werden muss, um die bestehende Verbindlichkeiten aus der Vereinbarung abzutragen. Dafür werden sogenannte Cash-Sweep-Konten eingerichtet.

Bei den üblichen Cash-Sweep-Vereinbarungen verpflichtet sich der Kreditnehmer in einer bestimmten Höhe Cashflow (Überschusseinnahmen) zur Pflichtsondertilgung der Kredite zu verwenden. Wenn ein Kreditnehmer Kreditforderungen zurückkauft, handelt es sich dabei um außerordentliche
Aufwendungen. Diese werden bei der Berechnung des Cashflow abgezogen werden und verringern seine Pflichtsondertilgungen.

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