Lexikon

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Darlehensnehmer

Als Darlehensnehmer gilt der Schuldner, der durch die Aufnahme eines Darlehen Geld vom Gläubiger erhält. Er unterschreibt den Vertrag, in dem alle wichtigen Informationen über das Darlehen festgehalten sind und erhält den Nettodarlehensbetrag auf sein Bankkonto gutgeschrieben. Der Gläubiger erhält die Tilgungsraten vom Darlehensnehmer, der auch bei aufkommenden Problemen, beispielsweise Zahlungsschwierigkeiten oder sogar im Falle seiner eigenen Insolvenz, zur Rechenschaft gezogen wird.