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Darlehenshypothek

Eine Darlehenshypothek dient zur Absicherung eines Darlehen, normalerweise handelt es sich um  ein Hypothekendarlehen, und wird ebenso als Festbetragshypothek bezeichnet. Sie zählt zu den Grundpfandrechten und wird ins Grundbuch eingetragen. Die Höhe der Summe berücksichtigt oftmals schon die Darlehenssumme inklusive Zinsen, Zinses- und Verzugszinsen. Das Grundpfandrecht kann sich auf Immobilien aber ebenso auf das Erbbaurcht beziehen. Die Darlehenshypothek muss für jeden einzelnen Darlehensvertrag beantragt und ins Grundbuch eingetragen werden. Hierbei fallen meist hohe Gebühren vor allem Notarkosten an.
Für den Darlehensgeber stellt diese Eintragung eine erhebliche Unterstützung bei etwaigen Ausfällen dar. Aufgrund der Darlehenshypothek kann er die eingetragene Sicherheit bei Bedarf – Darlehensnehmer kann Schuld nicht mehr tilgen, mittels Zwangsversteigerung veräußern und daraus den entstandenen Schaden begleichen. Damit dies reibungslos Funktioniert, bestehen viele Kreditinstitute darauf, ihre Ansprüche im Grundbuch auf dem ersten Rang eintragen zu lassen.