Lexikon
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- Damnum
- Darlehen
- Darlehenshypothek
- Darlehensnehmer
- Darlehenssumme
- Deckungshypothek
- dingliche Schuld
- Direktbank
- Disagio
- Disagiorückerstattung
- Diskontkredit
- Dispositionskredit
Deckungshypothek
Als Deckungshypothek wird das Pfandrecht an einer Immobilie bezeichnet. Geben Kreditinstitute Darlehen an Kunden aus, oftmals sind diese durch eine Hypothek gesichert, so muss diese Geldsumme zuerst beschaffen werden. Die Darlehenssumme wird durch die Ausgabe von Pfandbriefen refinanziert. Der dinglich gesicherte Pfandbrief wird am Kapitalmarkt gehandelt und gilt als eine sichere Geldanlage. Gesichert sind Pfandbriefe mit einem Pfandrecht an einer Immobilie. Heutzutage ist es völlig ausreichend die Sicherung des Darlehen durch die Eintragung einer Grundschuld vorzunehmen. Früher wurde als Sicherheit eine bestimmte Immobilie durch die Hypothekenbank gefordert. Maximal 60% des Beleihungswertes einer Immobilie werden als Darlehen ausgegeben. Dieses muss im Grundbuch an erster Stelle eingetragen sein, denn sonst kann es passieren, dass das Kreditinstitut (Hypothekenbank) die Gewährung eines Darlehen verweigert.


