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Damnum

Die Differenz zwischen dem Nominalbetrag eines Darlehen und  dem Nettodarlehensbetrag wird im Fachjargon als Damnum bezeichnet und umgangssprachlich oftmals als Disagio benannt. Das Damnum kann bei der Auszahlung als Abschlag vom Nominalbetrag abgezogen werden, dies ist unter der Bezeichnung Disagio bekannt. Ein Agio ist  der Zuschlag des Damnum zum Nettobetrag des Darlehen. Die Höhe des Damnum hängt von der vorherrschenden Stimmung am Kapitalmarkt ab.
Das Damnum kann von einem privat handelnden Darlehensnehmer als Werbungskosten von der Steuer, im Jahr der Aufnahme, angesetzt werden.  Im Betrieblichen Bereich wird dieser Differenzbetrag zuerst aktiviert (Rechnungsabgrenzungsposten), um dann planmäßig abgeschrieben zu werden.