Lexikon

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dingliche Schuld

Bei einer dinglichen Schuld wird das zur Sicherung eines Darlehen eingesetzte Objekt zur Tilgung herangezogen. Dies gilt jedoch nur wenn das Darlehen nicht innerhalb der Frist zurückbezahlt wurde. Es gibt zwei typische Formen, bei denen das Objekt die Schuld trägt: Hypothekendarlehen und Grundschuld. Beides dient dem Darlehensgeber bei der Verleihung von Kapital als Sicherheit und räumt ihm das Pfandrecht am Objekt ein.