Lexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Disagiorückerstattung

Wurde bei der Darlehensaufnahme mit dem Gläubiger ein Disagio vereinbart, so kann der Schuldner bei einer vorzeitigen Rückzahlung auf eine Disagiorückerstattung plädieren. Bei einem Disagio ist der Auszahlungsbetrag des Darlehen um die vorher festgelegten Zinsaufwendungen zuzüglich sonstiger anfallender Kosten verringert. Wird nun das Darlehen frühzeitig durch den Darlehensnehmer getilgt, so ist der vorzeitig einbehaltene Abschlag (Zinsaufwendungen) zu hoch und müsste dem Darlehensnehmer als Guthaben ausbezahlt werden. Da der Schuldner den Darlehensvertrag nicht erfüllt hat muss dieser normalerweise eine Entschädigung in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung an den Gläubiger entrichten. Diese beiden Posten Vorfälligkeitsentschädigung und die Disagiorückerstattung werden in der Praxis oftmals miteinander verrechnet und dadurch die Kosten für die Entschädigung gemindert.