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Effektivkredit

Ein Kredit wird als Effektivkredit bezeichnet, wenn dieser Aufgrund von Geldbedarf oder im Zusammenhang von Lieferung oder Leistung gewährt wurde. Eine weitere Bedingung ist auch die vertragliche Vereinbarung von Rückzahlung und Kredithöhe. Aus einem Eventualkredit kann sich ein Effektivkredit entwickeln, wenn beispielsweise die Bürgschaft für einen Kredit in Anspruch genommen werden muss. Dieser Kredit wird durch die Tilgungsaufforderung zu einem Effektivkredit.