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- Effektivkredit
- Effektivzinssatz
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- Ersatzsicherheit
- Eventualkredit
- Existenzgründerdarlehen
- Exportkredit
Exportkredit
Bei einem Exportkredit handelt es sich um einen mittel bis langfristigen Kredit, dessen Zweck es ist Lieferungen und Dienstleistungen ins Ausland zu sichern bzw. zu finanzieren. Für ein Land wie Deutschland, das oftmals auch als Exportweltmeister bezeichnet wird, ist die Gewährung solcher Kredite für die Wirtschaftsstabilität von Nöten. In der Regel wird die Beschaffung und Gewährung dieser Exportkredite vom Bund übernommen und ist für Unternehmen bestimmt, die sich im Ausland engagieren. Der Kredit wird für einmalige Engagements sowie für langfristige Projekte gewährt. Bei einer langfristigen Unterstützung wird bereits von einem Investitionskredit gesprochen.
Für die Risiken und die Absicherung dieser Geschäfte wurde vom Bund die sogenannte Hermesbürgschaft eingeführt. Diese Bürgschaft tritt dann in Kraft, wenn die Schuld aus Dienstleistung oder Lieferung, vom Empfänger nicht beglichen werden kann. Dadurch kann das Unternehmen den Exportkredit nicht mehr an den Bund zurückführen. Der Bund hat mit dieser Vereinbarung auch die Garantie, das Geld vom jeweiligen importierenden Land zurück zu erhalten. Somit wird eine risikoärmere Situation für Unternehmen geschaffen, die Export betreiben.
Für die Risiken und die Absicherung dieser Geschäfte wurde vom Bund die sogenannte Hermesbürgschaft eingeführt. Diese Bürgschaft tritt dann in Kraft, wenn die Schuld aus Dienstleistung oder Lieferung, vom Empfänger nicht beglichen werden kann. Dadurch kann das Unternehmen den Exportkredit nicht mehr an den Bund zurückführen. Der Bund hat mit dieser Vereinbarung auch die Garantie, das Geld vom jeweiligen importierenden Land zurück zu erhalten. Somit wird eine risikoärmere Situation für Unternehmen geschaffen, die Export betreiben.


