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- Effektivkredit
- Effektivzinssatz
- Eigenfinanzierung
- Eigenleistung
- Eigennutzung
- Eigentümergrundschuld
- Eilkredit
- Einheitswert
- endfälliges Darlehen
- Erbbaurecht
- Ersatzsicherheit
- Eventualkredit
- Existenzgründerdarlehen
- Exportkredit
Existenzgründerdarlehen
Das Existenzgründerdarlehen kann von jedem in Anspruch genommen werden, der einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen will und über ein zu geringes Eigenkapital verfügt. Da keine spezielle Behörde über die Gewährung solch eines Darlehen bestimmt, kann dieses in jedem beliebigen Kreditinstitut beantragt werden. Dem Darlehensantrag muss ein Businessplan beigelegt werden. In diesem Plan werden sämtliche zukünftige Investitionen, Schritte etc. und vor allem die Geschäftsidee erläutert. Bei der Erstellung dieses Plans kann es hilfreich sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Umfang der Förderung betrifft vor allem die Anschaffungskosten für Betriebsmittel und Wirtschaftsgüte, das Betriebsgebäude und vieles mehr.
Die Förderung durch ein Existenzgründerdarlehen äußert sich normalerweise in der Höhe des Effektivzinssatz. Gefördert werden demnach Unternehmen, die ihrer Größe nach eine bestimmte Grenze nicht überschreite, beispielsweise ein Kleinunternehmen sollt die Anzahl an 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von
2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Die Förderung durch ein Existenzgründerdarlehen äußert sich normalerweise in der Höhe des Effektivzinssatz. Gefördert werden demnach Unternehmen, die ihrer Größe nach eine bestimmte Grenze nicht überschreite, beispielsweise ein Kleinunternehmen sollt die Anzahl an 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von
2 Millionen Euro nicht überschreiten.


