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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht, auch Erbpacht genannt, ermöglicht es ein Haus auf einem fremden Grundstück zu errichten oder die dort bestehende Immobilie zu nutzen. Ein Grundstückseigentümer stellt hierbei gegen Erhebung eines Erbbauzins Baugrund zur Verfügung. Normalerweise wird der Zins, ca. 3-5% vom Grundstückswert, jährlich an den Eigentümer entrichtet. Die Laufzeit beträgt bei privaten Verträgen zwischen 75 und 99 Jahre und bei gewerblichen Verträgen 40 bis 50 Jahre. Anbieter solcher Erbbaurechte sind oftmals Kirchen oder Gemeinden. Die auf einem Erbbaurecht belasteten Grundstück errichtete Immobilie kann belastet, vererbt aber auch verkauft werden. Ist die Laufzeit des Erbbaurechtes verstrichen, so kann entweder ein neuer Vertrag ausgehandelt werden oder der Pächter erhält, entsprechend dem Wert der errichteten Immobilie, das Geld ausbezahlt.