Lexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
- Effektivkredit
- Effektivzinssatz
- Eigenfinanzierung
- Eigenleistung
- Eigennutzung
- Eigentümergrundschuld
- Eilkredit
- Einheitswert
- endfälliges Darlehen
- Erbbaurecht
- Ersatzsicherheit
- Eventualkredit
- Existenzgründerdarlehen
- Exportkredit
Ersatzsicherheit
Der Begriff Ersatzsicherheit kommt dem Begriff Zusatzsicherheit gleich. Wer heutzutage ein Darlehen aufnehmen möchte, kann damit rechnen für dieses beim zuständigen Kreditinstitut eine Sicherheit hinterlassen zu müssen. Reicht nun diese Sicherheit ( Grundschuld, Hypothek, Bürgschaften) für die gewünschte Darlehenssumme nicht aus, so kann eine Ersatzsicherheit zu Einsatz kommen. Meist wird diese notwendig, wenn der Darlehensnehmer über eine zu geringe Bonität verfügt oder die Beleihungsgrenze überschritten wird. Eine Ersatzsicherheit kann beispielsweise in Form von Verpfändeten Wertpapieren, im Besitz befindliche Marken bzw. Patente, Unternehmensanteile oder Erbanteilen, auftreten. Ebenso kann eine Risikolebensversicherung als Zusatzsicherheit in Betracht gezogen werden. All diese Sicherheiten bieten dem Gläubiger im Falle einer nicht Tilgung der Schuld durch den Darlehensnehmer eine gleichwertigen Ersatz für das verliehene Kapital.


