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Eigennutzung

Die Eigennutzung einer Immobilie ist dadurch definiert, dass der Besitzer sein Haus bzw. Eigentumswohnung nur für den eigenen Bedarf errichtet oder erworben hat. Dies war in der Vergangenheit die Grundlage um eine staatliche Förderung (Eigenheimzulage) für den Kauf oder Bau einer Immobilie zu erhalten. Seit dem 1.Januar 2006 wurde die Subvention zur Bildung von Eigenheimen eingestellt.