Lexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Eventualkredit

Unter einem Eventualkredit versteht man die Zusage zu einem Kredit. Im Gegensatz hierzu steht der Effektivkredit. Das beste Beispiel für einen Eventulakredit stellt die Übernahme einer Bürgschaft für einen Kredit dar. Eine Bürgschaft dient zur Sicherung eines Kredites. Hierbei handelt es sich bei Kreditnehmer und Bürge um zwei unterschiedliche Personen. Der Bürge wird im Falle der Zahlungsunfähigkeit durch den Kreditnehmer zur Tilgung der Schuld herangezogen. Nachdem der Bürge die Rückzahlung des Kredites nur eventuell bzw. unter gegebenen Umständen tätigen muss, bezeichnet man diesen als Eventualkredit. Das Versprechen  (Bürgschaft) wandelt sich erst unter bestimmten Umständen zu einem Effektivkredit.