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Geldbeschaffungskosten

Geldbeschaffungskosten sind auch als Finanzierungskosten bekannt und müssen zusätzlich zum geliehenen Kapital (Darlehen, Kredit) an den Darlehensgeber entrichtet werden. Neben den Zinsen fallen dann meist noch Provisionen für die Vermittlung des Kredits, Bearbeitungsgebühren oder ein Disagio an.

Bei Aufnahme einer Hypothek können auch Notarkosten für die Eintragung ins Grundbuch vom Kapitalgeber (Gläubiger) erhoben werden.