Lexikon

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Grundsteuer

Die Grundsteuer wird im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer jährlich durch die Gemeinde erhoben. Sie muss für jedes Grundvermögen entrichtet werden, wohingegen sich die Grunderwerbssteuer nur auf den Kaufpreis bezieht und einmalig anfällt. Die Höhe der Grundsteurer ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Sie ist zwar an eine einheitliche Berechnung gebunden, jedoch liegen dieser unterschiedliche Werte zu Grunde. Einmal der Einheitswert, dieser wird vom Finanzamt festgelegt und orientiert sich am Immobilienwert. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt.