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Grunderwerbssteuer

Wer ein Grundstück erwirbt muss die entsprechende Grunderwerbssteuer an das zuständige Finanzamt abführen. Zur Berechnung dieser Besteuerung wird der Kaufpreis der Immobilie herangezogen, egal ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt. Die Grunderwerbssteuer wird mithilfe eines in ganz Deutschlad einheitlichen Prozentsatzes von 3,5 % berechnet, ausgenommen ist hiervon Berlin mit einem Satz von 4,5 %.

Bei einem Immobilienkaufpreis von 100.000€ fällt eine Grundsteuer von 3.500€ an. Dieser Betrag sollte im Rahmen der Baufinanzierung im Finanzierungsplan berücksichtigt werden. Wird dieser Kostenpunkt vernachlässigt, so kann der Darlehensnehmer schnell in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Deshalb sollte vor Festsetzung der Darlehenssumme die anfallende Grunderwerbsteuer sowie die Grundsteuer grob überschlagen und als zusätzliche Aufwendung angesetzt werden.