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- Grundbuch
- Grunderwerbssteuer
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Grundsteuer
Grundschuld
Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen und dient normalerweise der Absicherung von Darlehen. Sie stellt das Recht zur Tilgung von Schulden aus Sachgegenständen (Immobilien) dar. Oftmals ist diese Eintragung Voraussetzung um Kapital von Banken zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Eine Grundschuld ist nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden, im Gegensatz dazu wird ein Hypothekendarlehen durch eine oder mehrere bestimmte Immobilien mittels Grundpfandrecht gesichert. Neben dem Grundschuldnominalbetrag können zusätzlich Grundschuldzinsen eingetragen werden. Diese Zinsen decken bei Überschreitung des Nominalbetrags, was beispielsweise durch Zusatzkosten (Mahngebühren) passieren kann, die anfallenden Kosten ab. Kann ein Darlehensnehmer seine Schulden nicht mehr zurückzahlen, so hat das Kreditinstitut die Möglichkeit eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Dies ist aber nur möglich wenn der Gläubiger das Darlehen zuvor mittels Grundschuldeintragung beim Schuldner abgesichert hat.
Eine Grundschuld ist nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden, im Gegensatz dazu wird ein Hypothekendarlehen durch eine oder mehrere bestimmte Immobilien mittels Grundpfandrecht gesichert. Neben dem Grundschuldnominalbetrag können zusätzlich Grundschuldzinsen eingetragen werden. Diese Zinsen decken bei Überschreitung des Nominalbetrags, was beispielsweise durch Zusatzkosten (Mahngebühren) passieren kann, die anfallenden Kosten ab. Kann ein Darlehensnehmer seine Schulden nicht mehr zurückzahlen, so hat das Kreditinstitut die Möglichkeit eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Dies ist aber nur möglich wenn der Gläubiger das Darlehen zuvor mittels Grundschuldeintragung beim Schuldner abgesichert hat.


