Lexikon
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- Gebäudewert
- Geldbeschaffungskosten
- Gesamtlaufzeit
- Gesamtrate
- Gewerbedarlehen
- Gleitzinsdarlehen
- Grundbuch
- Grunderwerbssteuer
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Grundsteuer
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem sämtliche Grundstücke aufgelistet sind. Es kann in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen und enthält alle wichtigen Informationen zum entsprechenden Grundstück. Für jedes Grundstück werden die Eigentumsverhältnisse und etwaige Rechte oder Verbindlichkeiten, die beispielsweise durch die Aufnahme einer Hypothek entstehen können, festgehalten. Deshalb ist es ratsam vor Erwerb einer Immobilie einen Blick in das Grundbuch zu werfen, das im Grundbuchamt geführt wird. Die Einsicht ist an ein berechtigtes Interesse gebunden - Kauf eines Grundstückes, jedoch werden Notare von dieser Regelung ausgenommen. Jede Eintragung ins Grundbuch ist kostenpflichtig und wird oftmals durch einen Notar vorgenommen.


