Lexikon

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Grundpfandrecht

Die Eintragung eines Grundpfandrechts erfolgt ins Grundbuch und dient zur Sicherung eines Darlehen, das meist zur Baufinanzierung aufgenommen wird. Das Grundpfandrecht kann in die Arten Grundschuld und Hypothek unterteilt werden. Der Darlehensgeber ist sogleich der Grundpfandrechtsgläubiger und lässt das Grundpfandrecht auf ein Grundstück des Schuldners eintragen. Dies wird üblicherweise von einem Notar durchgeführt und ist mit Kosten verbunden, die vom Darlehensnehmer getragen werden müssen. Kann der Schuldner die Vereinbarungen des Darlehensvertrags nicht mehr bedienen, so hat der Gläubiger die Möglichkeit seine Forderungen aus dem Grundstück heraus zu tilgen. Dies kann mithilfe einer Zwangsvollstreckung, aus der eine Zwangsversteigerung hervorgehen kann, passieren.