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- Haftungsfreistellung
- Haftungskredit
- Handelskredit
- Hausfrauenkredit
- Höchstbetragbürgschaft
- Höchstbetragshypothek
- Hebel
- Hypothek
- Hypothekar
- Hypothekendarlehen
- Hypothekenpfandbrief
- Hypothekensicherungsschein
Hypothekar
Nachdem der Entschluss gefallen ist, eine Immobilie zu erwerben, ein Haus zu bauen oder zu sanieren, sollte über die Finanzierung nachgedacht werden. In der Regel kommt nur eine Fremdfinanzierung in Frage, den nicht jeder verfügt über ausreichend Eigenkapital. Die Aufnahme eines Darlehen ist hierbei eine beliebte Form. Ist der Finanzierungsplan aufgestellt und somit die Höhe der Darlehenssumme bekannt, muss noch die Art der Sicherung, wird vorrangig bei hohen Summen durch den Gläubiger gefordert, der Anleihe festgelegt werden. Solch eine Sicherheit kann in Form einer Hypothek oder einer Grundschuld auftreten. Die Eintragung einer Hypothek, wobei der Darlehensgeber der Hypothekar ist, ist heutzutage rückläufig. Es wird üblicherweise eine Grundschuld als Pfandrecht eingetragen, denn diese kann leichter übertragen und für künftige Verbindlichkeiten reserviert werden. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten des Darlehensnehmers, kann der Hypothekar im Rahmen einer Zwangsversteigerung, seine Forderung aus dem Hypothekendarlehen tilgen. Nicht nur für den Hypothekar ist dies Darlehensart vorteilhaft, auch der Darlehensnehmer wird mit geringeren Zinssätzen belohnt.


