Bei Aufnahme eines
Darlehen wird in der Regel eine Sicherheit von Seiten der Kreditinstitute gefordert. Solch eine Sicherheit kann sich in Form einer
Hypothek auf einer Immobilie äußern.
Der Gläubiger sichert sich im Fall eines Zahlungsverzuges oder einer Insolvenz des Schuldners, durch Eintragung einer Hypothek (Grundpfandrecht) im Grundbuch ab. Er hat somit das Recht den ausstehenden Forderungsbetrag, (
Darlehenssumme zuzüglich
Zinsen) im schlimmsten Fall durch Veräußerung des Objektes bzw.
Zwangsvollstreckung aus der Sicherheit heraus zu tilgen. Auf ein Objekt können auch mehrere Hypotheken im Grundbuch eingetragen werden. Diese Forderungen werden dann je nach Eintragungsrang bedient. Das bedeutet für eine Hypothek auf dem ersten Rang, dass dieser Gläubiger voraussichtlich seine gesamte Forderungssumme wieder zurück erhält. Es gibt zwei Unterscheidungen von Hypotheken, die
Verkehrshypothek und die
Sicherungshypothek .