Lexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
- Haftungsfreistellung
- Haftungskredit
- Handelskredit
- Hausfrauenkredit
- Höchstbetragbürgschaft
- Höchstbetragshypothek
- Hebel
- Hypothek
- Hypothekar
- Hypothekendarlehen
- Hypothekenpfandbrief
- Hypothekensicherungsschein
Höchstbetragbürgschaft
Oftmals wird bei der Aufnahme eines Darlehen oder Kredits von Seiten der Bank eine Sicherheit gefordert. Diese kann im Rahmen einer Baufinanzierung in Form einer Hypothek, Eintragung einer Grundschuld oder Bürgschaft auftreten. Eine Bürgschaft wird von einer dritten Person für den Schuldner gegenüber einem Gläubiger gleistet. Das Bedeutet, kann der Schuldner sein Darlehen oder seinen Kredit nicht mehr tilgen, so muss der Bürge diese Schuld in voller Höhe an den Gläubiger abtreten. Meist handelt es sich hierbei um hohe Summen, die den Bürgen in Zahlungs- oder sogar in Existenzschwierigkeiten bringen können. Deshalb kann eine sogenannte Höchstbetragbürgschaft vereinbart werden, bei der der Gläubiger sich nur bis zu einer bestimmten Summe befriedigen darf. Auch wenn der Gläubiger die Schuld damit nicht vollständig decken konnte, kann er keine weiteren Zahlungen vom Bürgen fordern.


