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- Haftungsfreistellung
- Haftungskredit
- Handelskredit
- Hausfrauenkredit
- Höchstbetragbürgschaft
- Höchstbetragshypothek
- Hebel
- Hypothek
- Hypothekar
- Hypothekendarlehen
- Hypothekenpfandbrief
- Hypothekensicherungsschein
Haftungsfreistellung
Wer die Entscheidung trifft sich Selbstständig zu machen ist vor eine große Aufgabe gestellt. Neben der hauptsächlichen Arbeit im Tätigkeitsfeld muss auch noch die Finanzierung für dieses Projekt gestemmt werden. Dies ist vor allem zu Beginn der Selbstständigkeit nicht für jedermann möglich. Aufgrund der anfänglich hohen finanziellen Belastung und der geringen Sicherheiten werden staatlich geförderte Kredite ausgegeben. Diese werden Existenzgründerdarlehen genannt und können in fast allen Kreditinstituten beantragt werden. Dem Antrag muss ein gut ausgearbeiteter Businessplan beigelegt werden. Dieser dient als Entscheidungsgrundlag für die Vergabe uns sollte deshalb Gewissenhaft und eventuell unter Zuhilfenahme eines Beraters erstellt werden. Die Zinsen fallen gering aus und auch der Tilgungsplan kann an die gegenwärtige Situation des Kreditnehmers angepasst werden.
Bei der Aufnahme eines Existenzgründerdarlehens kann auch eine Haftungsfreistellung durch den Schuldner beantragt werden. Somit wird die Rückzahlung im Insolvenzfall des Schuldners vom Gläubiger, also der Hausbank und der Förderbank, übernommen.
Bei der Aufnahme eines Existenzgründerdarlehens kann auch eine Haftungsfreistellung durch den Schuldner beantragt werden. Somit wird die Rückzahlung im Insolvenzfall des Schuldners vom Gläubiger, also der Hausbank und der Förderbank, übernommen.


