Lexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Immobilienkredit

Um einen Immobilienkredit in Anspruch nehmen zu können, muss eine Zweckerklärung unterschrieben werden. In diesem Vertrag ist festgelegt, dass das geliehene Geld ausschließlich für einen bestimmten Zweck, nämlich die Finanzierung einer Immobilie, genutzt werden darf. Dabei wird die Immobilie bzw. das Grundstück von Seiten des Darlehengebers durch eine Hypothek oder Grundschuld besichert.