Lexikon
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Immobilie
Der Begriff Immobilie wird als Oberbegriff für alle unbeweglichen Güter verwendet. Darunter fallen Grundstücke, die entweder unbebaut oder mit einem Gebäude bebaut sein können. In der Regel werden Immobilien zur Sicherung eines Darlehen, das beispielsweise zur Baufinanzierung vorgesehen ist, herangezogen. Dafür werden dann die Pfandrecht an der Immobilie vom Schuldner an den Gläubiger übertragen. Die Eintragung der Grundschuld, die zu den Pfandrechten gezählt wird, ist hierbei zwingend erforderlich. Der Gläubiger hat dadurch die Möglichkeit, bei eventuellen Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners durch Zwangsvollstreckung an den noch offenen Darlehensbetrag zu kommen. Die Sicherung des Darlehen kann auch durch die Eintragung einer Hypothek ins Grundbuch geschehen. Jedoch findet diese Form heutzutage fast keine Anwendung mehr, da eine Grundschuldeintragung flexibler und einfacher zu handhaben ist.


