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Identitätsprüfung
Wurde die Aufnahme eines Darlehens oder Kredites bei einem Kreditinstitut in die Wege geleitet, so wird seitens des Gläubigers eine Identitätsprüfung vorgenommen. Rechtlich ist festgesetzt, dass die Bank nach Abgabenordnung und Geldwäschegesetz die Identität des Darlehensnehmer überprüfen muss. Die Bank muss sicher stellen, dass der Darlehensnehmer und der Gegenübersitzende ein und die selbe Person sind. Für diese Identitätsprüfung wird normalerweise der Personalausweis verlangt und mittels einer Kopie für die regelmäßige Überprüfung in der Filiale einbehalten. Auch ist das Abgleichen des Lichtbildes mit dem Gegenüberstehenden ein Bestandteil der Prüfung.


