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Inkasso

Als Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet, diese Bezeichnung stammt ursprünglich aus dem Finanzierungsbereich der Betriebswirtschaftslehre. Für den Einzug von Forderungen hat sich sogar ein Dienstleistungszweig gebildet, die sogenannten Inkassounternehmen. Das Inkasso ist in drei Teilgebiete untergliedert. Eine Firma kann ein Inkassounternehmen beauftragen  nur bestimmte Forderungen einzutreiben, beispielsweise wenn ein Mahnverfahren ansteht oder sie übergibt alle ausstehenden Forderungen an die Unternehmung. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Vollabtretung. Hier werden Forderungen an das Inkassounternehmen verkauft.
In der Regel schätzt das Inkassobüro die Forderungen nach Risiko ein und vergütet diese dem Verkäufer entsprechend. Auch bei risikofreien Forderungen wird eine Gewinnmarge einberechnet sodass der Verkäufer nur ca. 90% vom der Forderung erhält. Dieser nimmt den Verlust jedoch in kauf, da er keine zusätzlichen Personalkosten für die Verwaltung aufwenden muss oder einen Liquiditätsengpass überbrücken muss.