Lexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
- Kaution
- KfW
- Kontokorrentkredit
- Kredit
- Kreditkarte
- Kreditrechner
- Kreditscoring
- Kreditversicherung
- Kreditwürdigkeit
Kaution
Eine Kaution bzw. Mietkaution kann von Vermietern zu Beginn der Vermietung vom Mieter verlangt werden. Die Kaution dient hierbei dem Vermieter als Schutz vor Mietausfällen durch den Mieter.Gesetzlich können nur maximal drei Monatsmieten als Mitkaution verlangt werden. Hierfür wird die Höhe der zu Beginn vereinbarten Miete herangezogen. Ebenfalls darf sie nur eingetrieben werden, wenn sie vertraglich Vereinbart wurde.Gerät der Mieter kurzzeitig in Zahlungsverzug, so hat der Vermieter die Möglichkeit seine Bedürfnisse aus der Kaution heraus zu befriedigen. Der Fehlbetrag muss dann wieder durch den Mieter aufgefüllt werden. Wird das Mietverhältnis beendet, so wird die Mietkaution an den Mieter ausbezahlt. Der Vermieter kann Geld einbehalten, um noch offene Rechnungen zu tilgen, wie beispielsweise für Betriebskosten oder Renovierung.


