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Kreditversicherung

Ist einmal der passende Kredit gefunden, muss dieser nur beantragt und durch das Kreditinstitut genehmigt werden. Für die Genehmigungen werden regelmäßig die Datensätze der Schufa abgefragt. Diese sind Ausschlaggebend für die Beurteilung der Krediwürdigkeit des Antragstellers. Für den Gläubiger (Kreditgeber) ist es nur von Vorteil, wenn der Schuldner (Kreditnehmer) die geliehene Kreditsumme wieder an ihn zurückführen kann. Deshalb werden im Rahmen von Kreditabschlüssen auch Kreditversicherungen angeboten. Die Kreditversicherung ist dazu da, die Rückzahlung des Kredites durch den Schuldner zu sichern. Beispielsweise ist im Todesfall, bei Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Tilgung der Schuld in Gefahr. Sollte dieser Fall eintreten, so wird die Versicherungsanstalt zur Rückführung der Restschuld herangezogen. Vor allem der Gläubiger hat ein große Interesse, dass solch eine Zusatzversicherung durch den Kreditnehmer abgeschlossen wird. Er darf diesen aber nicht dazu zwingen, denn das gilt als “Kopplungsgeschäft” und ist rechtlich unzulässig.