Lexikon
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- Landesverbürgtes Darlehen
- Löschungsanspruch
- Leasing
- Leasingraten
- Leitzins
- Lieferantenkredit
- Liquidität
- Lombardkredit
Liquidität
Die Verfügbarkeit von Kapitalanlagen wird als Liquidität bezeichnet. Je kurzfristiger das Geld in Anspruch genommen werden kann, desto höher ist der Wert der Liquidität. Bezogen auf ein Unternehmen bedeutet Liquidität, das pünktliche Nachkommen von Zahlungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Verfügt die Unternehmung über ausreichend liquide Mittel, Vermögen das sofort zur Zahlung herangezogen werden kann (Bargeld, diskontierbarer Wechsel), so können Verbindlichkeiten im Rahmen der gesetzten Frist schnell beglichen werden. Hierbei werden die liquiden Mittel in drei Kategorien unterteilt: die Bar-Liquidität auch liquide Mittel erster Ordnung genannt, einzugsbedingte Liquidität (zweiter Ordnung) sowie die umsatzbedingte Liquidität (dritter Ordnung).


