Lexikon
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- Landesverbürgtes Darlehen
- Löschungsanspruch
- Leasing
- Leasingraten
- Leitzins
- Lieferantenkredit
- Liquidität
- Lombardkredit
Leasing
Beim Leasing mietet der Leasingnehmer einen Leasinggegenstand (Auto, Container) bei der Herstellerfirma selbst oder bei einer Leasinggesellschaft an. Die Höhe der Leasingrate für den Gegenstand wird im Leasingvertrag vereinbart und ist vom Leasingnehmer regelmäßig zu entrichten. Bilanziell wird der Leasinggegenstand dem Nutzer beim Finanzierungsleasing zugeschrieben. Dem Leasinggeber wird das Gut zugerechnet, wenn es sich um das Operate Leasing handelt. Der Vorteil des Leasings liegt eindeutig darin, dass nicht die gesamte Kaufsumme aufgewendet werden muss, sondern nur Teilzahlungen während der Nutzungsdauer anfallen. Ebenso bringt diese Art der Finanzierung Planungssicherheit, da in der Regel Wartung und Reparatur vom Leasinggeber übernommen werden, und steuerliche Vorteile. Nachteilhaft ist die langfristige Bindung an das geleaste Gut, das beispielsweise durch einen raschen technischen Fortschritt schnell veraltet, und nicht, wie das bei Eigentum der Fall ist, verkauft werden kann.


