Lexikon
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- Landesverbürgtes Darlehen
- Löschungsanspruch
- Leasing
- Leasingraten
- Leitzins
- Lieferantenkredit
- Liquidität
- Lombardkredit
Landesverbürgtes Darlehen
Der Ausdruck Landesverbürgtes Darlehen hat zwei Bedeutungen. Zum Einen wird darunter das sogenannte Kommunaldarlehen verstanden. Diese Darlehen werden ausschließlich an Anstalten des Öffentlichen Rechts vergeben, das können beispielsweise Länder oder Gemeinden sein, um die Finanzierung ihres Haushaltes sicher zu stellen. Oftmals wird hierbei auf erforderliche Sicherheiten verzichtet, da der Darlehensnehmer mit seinem Steueraufkommen und ggf. –vermögen haftet. Zum Anderen werden Bauherren durch vorteilhafte Darlehen von Bund und Ländern gefördert. Für diese staatliche Förderung des Wohnungsbaus wird der Begriff landesverbürgte Darlehen ebenso verwendet. Ziel der Unterstützung ist, vor allem das energiesparende Bauen für Familien möglich zu machen sowie die Konjunktur anzukurbeln.


