Lexikon

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Löschungsanspruch

Ist der Traum von der eigenen Immobilie erfüllt, z.B. durch Kauf oder Bau, muss das in der Regel dafür aufgenommene Kapital an den Gläubiger zurückgeführt werden. Dies kann durch unterschiedliche Rückzahlungsarten geschehen. Bei einem Annuitätendarlehen wird der Schuldner regelmäßig mit konstanten Raten belastet, wohingegen die Leistungsraten beim Tilgungsdarlehen im Laufe der Rückführung abnehmen. Ein Tilgungsfreies Darlehen wird erst am Ender der vereinbarten Laufzeit fällig, während der Laufzeit müssen nur die Zinsen bezahlt werden. Da es sich bei Darlehen für Immobilien um sehr hohe Schuldsummen handelt erfolgt normalerweise ohne Besicherung keine Genehmigung. Diese Sicherheiten können sich in Form von Vermögenswerten wie Grundstücken oder Bürgschaften äußern. Am beliebtesten ist die Sicherung mit Grundpfandrechten. Hierbei wird das Pfandrecht zugunsten des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Sind nach Ablauf der vereinbarten Darlehenslaufzeit alle Schulden gegenüber des Kreditinstitutes getilgt, so hat der Schuldner einen Löschungsanspruch für die Eintragung im Grundbuch.