Lexikon

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Mitarbeiterdarlehen

Um ihre Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden, greifen vor allem Banken und Versicherungen zu einem Mittel, das sich für beide Seiten vorteilig auswirkt. Führungskräfte und spezialisierte Kräfte werden durch angebotene Kredite mindestens für die Dauer der Laufzeit an das Unternehmen gebunden. Sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden, so wird oftmals verlangt die Restschuld in einer Summe zu tilgen, bei Banken können Mitarbeiterdarlehen gegebenenfalls auch in normale Darlehen umgewandelt werden. Die monatliche Tilgungsrate wird normalerweise mit dem Gehalt des Mitarbeiters verrechnet, sodass dieser keine zusätzlichen Aufwendungen hat. In der Regel bieten Unternehmen ihren Angestellten Mitarbeiterkredite mit niedrigeren Zinssätzen als marktüblich an. Der Gesetzgeber hat jedoch festgelegt dass es sich bei der Unterschreitung des von der Bundesbank veröffentlichten Durchschnittszinssatzes für den Kreditnehmer um einen geldwerten Vorteil handelt, der deshalb versteuert werden muss. Angesetzt wird der Durchschnittszinssatz nur mit 96 %. Liegt also der Schuldzinssatz unter diesen 96 % des Marktüblichen Zinssatzes, so fallen für den Schuldner keine Steuern an.