Lexikon
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- Nachfinanzierung
- Nachrangdarlehen
- Negativdarlehen
- Negoziationskredit
- Nettodarlehensbetrag
- Nichtabnahmeentschädigung
- Nominalbetrag
- Nominalzins
- notarielle Beurkundung
Nominalzins
Der Nominalzins bezieht sich immer auf den Nominalbetrag eines Darlehens und wird als jährliche (pro anno) Bezugsgröße gesehen. Bei einem Darlehen mit einer Summe von 10.000,00 € und einem Nominalzinssatz von 4,00 % heißt das, dass jährlich 400,00 € für Zinsen aufgebracht werden müssen.
Der Nominalzinssatz ist nicht für den Vergleich von Darlehen unterschiedlicher Anbieter (Kreditinstiut, Bank) geeignet, da der Prozentsatz nur etwas über die jährlichen Zinskosten aussagt. Anders ist das beim Effektivzinssatz, in ihm werden auch die zusätzlich anfallenden Kreditnebenkosten berücksichtigt, wie beispielsweise Provision, Disagio oder Bearbeitungsgebühren.
Der Nominalzinssatz ist nicht für den Vergleich von Darlehen unterschiedlicher Anbieter (Kreditinstiut, Bank) geeignet, da der Prozentsatz nur etwas über die jährlichen Zinskosten aussagt. Anders ist das beim Effektivzinssatz, in ihm werden auch die zusätzlich anfallenden Kreditnebenkosten berücksichtigt, wie beispielsweise Provision, Disagio oder Bearbeitungsgebühren.


