Mithilfe eines
Negoziationskredites werden importierte Waren auf Wechselbasis finanziert.
Das Bankinstitut des Impoteurs muss das Bankinstitut des Exporteurs zum Ankauf, auch negoziieren gennant, des Wechsels ermächtigen. Für den Ankauf ist die Vorlage eines Akkreditivdokuments notwendig. Ein Negoziationskredit tritt schon in Kraft bevor die Impoteurbank die Negoziation (Ankauf) der Wechsels akzeptiert hat. Durch die Einlösung des Wechsels ist der
Kredit wieder zurück bezahlt.
Vorteilhaft ist hierbei, dass der Exporteur sofort nach der Übergabe der Dokomente über das Geld verfügen kann und die
Zinsen, aufgrund der Finanzierung auf Wechselbasis, niedrig ausfallen. Jedoch wirken sich die strengen Richtlinien des Wechselrechts nachteilig auf diese
Kreditart aus.