Als
Negativdarlehen werden
Bauspardarlehen mit einer Summe bis maximal 15.000 € bezeichnet, bei denen der
Schuldner, unter Abgabe einer Negativerklärung, die Eintragung der Grundpfandrechte des Gläubigers ins Grundbuch vermeiden kann. In der Erklärung ist geregelt, dass der Schuldner den Besitz nicht zusätzlich belasten oder verkaufen darf, ohne die Bausparkasse davon in Kenntnis zu setzen. Auch dürfen Anderen keine vorrangigen Schicherheiten auf den Besitz verliehen werden.
Durch die Aufnahme eines Negativdarlehen können die Notarkosten für die Eintragung der Grundpfandrechte ins Grundbuch geschickt umgangen werden. Fordert die Bausparkasse den Darlehensnehmer jedoch auf den Besitz ins Grundbuch eintragen zu lassen, so hat er dieser Anweisung stets folge zu leisten.