» Nachrangdarlehen

Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um Darlehen, dessen Forderung bei Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Schuldners, nachrangig behandelt wird. Konkret bedeutet das, nachdem alle offenen Verbindlichkeiten gegenüber anderen Darlehens- bzw. Kreditgebern beglichen wurden, wird erst das Nachrangdarlehen bedient.

Oftmals wird für diese Art der Kapitalleihe keinerlei Angabe von Sicherheiten durch das Kreditinstitut gefordert. Normalerweise werden beim Nachrangdarlehen im Vergleich zu klassischen Geldanleihen, höhere Zinssätze erhoben.


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