» Nichtabnahmeentschädigung

Wird ein Darlehen, dessen Bearbeitung und Planung hinsichtlich Kapitalhöhe, Tilgung usw. bereits abgeschlossen ist, vom Beantrager abgelehnt, so entsteht für das betroffene Institut ein erheblicher Schaden. Das Kreditinstitut musste das vereinbarte Kapital beschaffen und bis zum Auszahlungstermin bereithalten. Auch sollte der Arbeitsaufwand einer Darlehensvergabe nicht vernachlässigt werden. Kreditinstitute berechnen in diesen Fällen eine Nichtabnahmeentschädigung.

Die Berechnung dieses Entgeltes ist schwer nachzuvollziehen, da hierbei die Höhe des Kapitals, die Laufzeit, die Tilgung eine entsprechende Rolle spielen. Es können auch Pauschalen, beispielsweise 2% von der Darlehensumme, in  Rechnung gestellt werden.
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