Lexikon
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- Nachfinanzierung
- Nachrangdarlehen
- Negativdarlehen
- Negoziationskredit
- Nettodarlehensbetrag
- Nichtabnahmeentschädigung
- Nominalbetrag
- Nominalzins
- notarielle Beurkundung
Nettodarlehensbetrag
Der Nettodarlehensbetrag ist auch besser bekannt unter der Bezeichnung Auszahlungsbetrag. Hierbei handelt es sich um das tatsächliche Kapital, das der Schuldner vom Kreditinstitut auf seinem Bankkonto zur Verfügugng gestellt bekommt. In diesem Betrag sind keinerlei Kreditnebenkosten, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren, Notarkosten, Zinsaufwendungen oder andere außerordentliche Kosten, mitinbegriffen. Das aufgenommene Kapital plus anfallende Nebenkosten wird mithilfe des Bruttodarlehensbetrages ausgewiesen.
Manchmal wird von Kreditanstalten bewusst der Nettodarlehensbetrag angegeben, um damit dem potenziellen Darlehens- bzw. Kreditnehmer die weiter anfallenden Kosten zu verschleiern.
Manchmal wird von Kreditanstalten bewusst der Nettodarlehensbetrag angegeben, um damit dem potenziellen Darlehens- bzw. Kreditnehmer die weiter anfallenden Kosten zu verschleiern.


