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Nominalbetrag

Der Nominalbetrag eines Darlehen oder Kredites ist ausschlaggebend für die spätere Berechnung des Zinsaufwandes und das endgültige Angebot, durch das betreffende Kreditinstitut.

Er darf nicht verwechselt werden mit dem Auszahlungsbetrag, der in der Regel geringer ausfällt. Das lässt sich dadurch erklären, dass im Nominalbetrag, zum Beispiel Kosten für Bearbeitung oder die Prämie für eine Kreditversicherung aufgeschlagen wurden. Der Kreditnehmer sollte sich vergewissern wie hoch der Auszahlungsbetrag ausfällt, da ihm sonst eine zu geringe Geldmenge für seine geplante Investition zur Verfügung steht.