» Organkredit

Als Organkredit wird Kapital bezeichnet, das an Personen vergeben wird, die persönlich (leitende Angestellte, deren Ehepartner und minderjähringe Kinder, Vorstandsmitglieder,Aufsichtsratmitglieder,Prokuristen,Handlungsbevollmächtigte) oder in gesellschaftlicher Form (Tochterunternehmen, Vorstandsmitglied eines Unternehmens ist auch Vorstandsmitglied der entsprechenden Bank) mit dem Kreditinstitut verbunden sind.

Die Vergabe eines solchen Kredites unterliegt festen Regelungen. Zwingend erforderlich ist die Zustimmung aller Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, um einen Missbrauch, beispielsweise durch Bevorteiligung des
Kreditnehmers, oder Verschwendung der Gelder zu unterbinden.

Die Konditionen zu denen der Kredit ausgegeben wird, hat sich an denen des freien Marktes zu orientieren.
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