Die öffentliche Hand ist der Sammelbegriff für staatliche Institutuinonen, die aus Gebietskörperschaften (Bund, Länder,Gemeinden), Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehen.
Das Erscheinungsbild der öffentliche Hand gegenüber den Bürgern variiert, je nach dem in welcher Hinsicht, wirtschaftlicher oder finanzieller, ihr gegenübergetreten wird. Wirtschaftlich steht eine staatliche Institution seinem Arbeitnehmer (Beamten), der im öffentlichen Dienst arbeitet, gegenüber. Durch die Eintreibung von Steuern, mit denen Investitionen in staatliche Unternehmungen finanziert werden, tritt die öffentliche Hand dem Bürger in finanzieller Hinsicht gegenüber.